im Sinne von §1 des Schulpflichtgesetzes (BGBl. Nr. 76/1985 (WV), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2006).
- Steht nicht in Konkurrenz zum öffentlichen Schulsystem, sondern versteht sich als Ergänzung dazu.
- Bietet konkrete Bedarfsdeckung in besonderen Fällen
Schulische Ziele
Pflichtschulabschluss erfolgt in Form von Externistenprüfungen.
Längerfristig bei günstiger Entwicklung Rückführung ins öffentliche Schulsystem (z.B. Polytechnische Schulen).
Regelmäßiger Schulbesuch
Ziele individuell definieren
Selbständigkeit fördern
Soziale Ziele
Funktionierende Gruppe als Basis zum Erreichen der schulischen Ziele. Grenzen erkennen, Regeln einhalten, Strukturen akzeptieren.
Ordnungsrahmen aufrecht halten.
Gesprächskultur als Ausdrucksmittel
Schulpflichtige Jugendliche
beiderlei Geschlechtes zwischen 12 und 15Jahren, bzw. Jugendliche in einem freiwilligen 10. Schuljahr, die im Rahmen des öffentlichen Schulsystems aufgrund ihrer speziellen Bedürfnisse vorübergehend nicht mehr geführt werden können.
Ausbildungspflichtige Jugendliche von16 bis 18
Jugendliche ab 16 Jahren, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen des üblichen Schulbesuchs erlangt haben, können diesen seit 1. September 2012 kostenlos und altersgerecht in Form einer Externistenprüfung an den Neuen Mittelschulen nachholen.
Der Vormittagsunterricht
findet statt in der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr, Mo – Fr während der Schulzeiten. Die Sommerferien sind auf den Monat Juli begrenzt.
Der Nachmittagsunterricht
findet statt in der Zeit von 13.00 – 17.00 Uhr, Mo – Fr während der Schulzeiten. Die Sommerferien sind auf den Monat Juli begrenzt.
Kriterien Klientenseitig
Schüler mit NMS- oder ASO-Lehrplan
Kandidaten für die Pflichtschulabschluss Prüfung ab 16
Weiterer Verlauf:
- Kontaktaufnahme mit unserer Einrichtung
- Vernetzung mit den zuständigen Organen der Kinder- und Jugendhilfe
- Schnuppertage / Probemonat